AGB

1. GELTUNGSBEREICH

Angebote und Lieferungen des Verkäufers, Marco Schrei, Schulgasse 1a, 6111 Volders, Österreich, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies auch dann, wenn im Falle der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Durch den Verkäufer erbrachte Vertragserfüllungshandlungen bedeuten keinesfalls die Zustimmung zu von seinen Bedingungen abweichenden oder ergänzenden Regelungen. Abweichende und ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und gesonderten Zustimmung.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGES:

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Erteilte Aufträge erlangen für den Verkäufer erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer Rechtsverbindlichkeit. Aufträge des Kunden stellen bedingte Angebote dar. Unterbleibt innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, so ist dies als Ablehnung des Angebotes zu werten. Die Vertragssprache ist Deutsch und erfolgt die Kommunikation in der gesamten Geschäftsbeziehung ausschließlich in deutscher Sprache.

3. LIEFERUNG, ERFÜLLUNG, GEFAHRTRAGUNG:

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Kunden den Transport der Ware. Der Gefahrenübergang findet mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, mit Meldung der Versandbereitschaft statt. Wegen verspäteter Lieferung steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden bei einem Fremdunternehmen einzulagern, unter Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe von 20 % vom Auftragswert vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des Kunden zu verwerten. Der Kunde hat für die umgehende Annahme der Ware vor Ort (insb frei Zufahrt für Lkw) sowie die Entladung der Lkw zu sorgen. Die Kosten aus Verzögerungen (Stehzeiten der Lkw, Kosten des Weitertransportes, der Entladung und Einlagerung, Verdienstentgang usw.) trägt der Kunde. Der Verkäufer wird versuchen die Lieferzeit zu avisieren. Sollte dies nicht erfolgen oder eine unrichtige Lieferzeit genannt werden, haftet der Verkäufer dafür nicht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware direkt beim Empfang auf allfällige Transportbeschädigungen hin zu überprüfen und diese bei sonstigem Verlust aller daraus erstehender Ansprüche vom Zusteller bestätigen zu lassen und dem Verkäufer eine Schadensanzeige umgehend – spätestens binnen 5 Tagen – weiterzuleiten.

4. PREIS:

Die vom Verkäufer angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertssteuer (USt.), Versandspesen, Versicherungsaufwand, Zöllen etc. Bei schriftlicher Vereinbarung der Lieferung „frei Haus“ verstehen sich die Preise des Verkäufers inklusive Transportkosten, jedoch exklusive Mehrwertssteuer (USt.), Versicherungsaufwand, Zöllen etc. Rechnun-gen sind binnen 30 Tagen ab Ausstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird eine Skonto von 2 % gewährt. Bei Teilzahlungen erfolgt kein Skontoabzug. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.M. verrechnet. Der Anspruch auf Ersatz höherer Zinsen wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dem Verkäufer entstandene Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes sowie bei selbst betriebenen Mahnläufen € 10,00 pro erfolgter Mahnung. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:

Die Ware ist vom Kunden unmittelbar nach Ablieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware unter detaillierter Anführung von Art und Umfang des Mangels – insbesondere was die angefertigten Maße angeht – bekannt zu geben. Erfolgt keine dementsprechende, fristgerechte Mängelrüge, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Trotz sorgfältiger Untersu-chung nicht erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens binnen 5 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Geringfügige Abweichungen bei Holzprodukten sind durch die Natürlichkeit des Werkstoffes bedingt und stellen keinen Mangel dar (z.B. Maserung, Farbe usw.). Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigten nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern hat dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch zu geben. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen in jedem Fall nur dann, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT:

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, entsteht Alleineigentum des Verkäufers an dem seine Waren beinhaltenden Produkt. Im Falle des Weiterverkaufs der unverarbeiteten oder verarbeiteten Ware hat der Kunde den bestehenden Eigentumsvorbehalt des Verkäufers Dritten anzuzeigen und weiterzugeben. Der Kunde hat dem Verkäufer Name und Anschrift des Zweitkäufers bekanntzugeben. Bei Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden tritt dieser bis zur vollständigen Bezahlung der Ware sämtliche Forderungen und Barzahlungen schon jetzt an den Verkäufer ab. Erlöse müssen vom Kunden separat und von seinem sonstigen Vermögen und treuhändig für den Verkäufer gehalten werden. Der Kunde hat dem Verkäufer jede Gefahr oder Bedrohung seiner Interessen an der Ware durch Dritte, insbesondere Pfändung und Exekution, unverzüglich zu melden.

7. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL:

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart. Alle vom Verkäufer abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Handelskauf (UN Kaufrecht). Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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